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Bußgelder Italien seit 14.12.2024!!

Der ADAC und verschiedene Unternehmerverbände informieren dieser Tage ihre Mitglieder über neue Bußgeldregelungen in Italien, die zum 14.12.2024 in Kraft […]

Der ADAC und verschiedene Unternehmerverbände informieren dieser Tage ihre Mitglieder über neue Bußgeldregelungen in Italien, die zum 14.12.2024 in Kraft getreten sind und teils dramatisch erhöht wurden:

Die Reform des Codice della Strada ist am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vor allem bei Alkohol- und Drogenfahrten drohen nun sehr hohe Bußgelder bzw. Strafen:

Zu schnell fahren: Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten, sind Strafen von bis zu knapp 700 Euro vorgesehen. Innerhalb einer Ortschaft und zweimal innerhalb eines Jahres: bis zu 880 Euro plus Führerscheinentzug für 15 bis 30 Tage.

Handy am Steuer kostet bis zu 1.000 Euro. Im Wiederholungsfall sind es 1.400 Euro plus Führerscheinentzug bis zu drei Monaten. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons mitverantwortlich für einen Unfall ist.

Alkohol am Steuer: Wer mit mehr als 0,5 Promille Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Liegt der Blutalkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,5 Promille, droht die doppelte Strafe. Ab 1,5 Promille ist zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.

Wichtig ist, dass sich ab 1.1.2025 alle EU-Staaten auch darauf verständigt haben, Fahrverbote und Führerscheinentzug der in einem Mitgliedsstaat verhängt wurde, nun in allen EU-Staaten durchsetzen werden. Damit entfällt auch die Möglichkeit, z.B. während eines Fahrverbotes in Deutschland, im Ausland weiterhin Kraftfahrzeuge zu führen!

Drogen am Steuer: Es droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren.

Neben höheren Geldbußen sieht die verschärfte Straßenverkehrsordnung weitere Neuerungen vor:

E-Scooter (E-Tretroller) benötigen ab sofort ein Kennzeichen, und es muss für sie eine Versicherung abgeschlossen werden. Wer ohne Versicherung fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 400 Euro rechnen. Zudem wurde eine Helmpflicht für E-Scooter eingeführt. Wer ohne Helm angehalten wird, muss 50 Euro zahlen. Für das Fahren ohne Blinker und Bremsen an beiden Rädern wird ein Bußgeld zwischen 200 und 800 Euro fällig.

Beim Überholen von Radfahrern muss ab sofort ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden.

Bei der Verkehrsüberwachung mit Kameras muss für den Fall, dass auf demselben Straßenabschnitt innerhalb einer Stunde und unter der Verantwortung derselben Behörde mehrere Buß-gelder verhängt werden, nur ein Bußgeld gezahlt werden. Das Bußgeld für den schwerwiegendsten Verstoß wurde um ein Drittel erhöht.

Weitere Informationen:

https://www.adac.de/news/verkehr-italien-bussgelder-teurer

Außenansicht vom Gebäude der Verkehrsakademie in Kulmbach.