Die brandaktuellen Neuerungen bezüglich der Führerscheinumschreibungen, ganz besonders für Ukrainer, sowie die Erleichterungen bei den Zugangsprüfungen fürs gewerbliche Fahren („Grundqualifikation“) sind Grund zur Freude für die Zugezogenen wie auch für die Unternehmer im Güter- und Personenverkehr. Die Veröffentlichung der Neuerungen erfolgte gestern und hat dadurch Gültigkeit ab heute, 18.08.2026!
Führerscheinumschreibungen für Ukrainer:
- Ukrainische Führerschein aller Klassen wurden in die sog. Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen.
- Deshalb können Ukrainer ihre Führerscheine ab jetzt in der Regel im reinen Antragsverfahren (ohne erneute Theorie- und Praxisprüfung!) nach Deutschland umschreiben lassen!
- Ausnahme: Wurden die Klassen C/CE/D/DE ohne vorherige Klasse B erteilt, muss für die deutsche Klasse B weiterhin eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden!
„Beschleunigte Grundqualifikation“:
Auch zukünftig benötigt der gewerbliche LKW- oder Busfahrer als Berufszugangsprüfung die sog. „Beschleunigte Grundqualifikation“ mit der IHK-Prüfung, aber als wesentliche Erleichterung gilt ab sofort:
- Die Prüfung kann zukünftig neben Deutsch auch in 9 Fremdsprachen abgelegt werden.
- Ukrainisch und russisch sind nun Prüfungssprachen, aber auch: albanisch, englisch, hocharabisch, kroatisch, polnisch, rumänisch und türkisch.
- Die fachlichen Anforderungen bleiben bestehen, die Unterrichtssprache ist weiterhin deutsch. Jedoch können aber die IHK-Prüfungen in den genannten Sprachen absolviert werden, um Fehler wegen sprachlicher Defizite zu vermeiden.
Weitere Erleichterung für alle Führerscheinerwerber der Klassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D, D1E und DE: die Untersuchung des Sehvermögens dürfen zukünftig auch zugelassene Augenoptikerbetriebe durchführen (wie bei PKW und Motorrad). Stellt dieser eine Augenerkrankung fest, kann dennoch ein augenärztliches Gutachten notwendig werden. Diese Änderung dürfte vor allem die Wartezeiten auf Untersuchungstermine erheblich verkürzen.
Wir können Ihnen als Interessierte die Beschleunigte Grundqualifikation an allen unseren Standorten anbieten (Kulmbach, Chemnitz, Erfurt, Hof, Leipzig, Nürnberg, Plauen, Würzburg, Zella-Mehlis und Zwickau) sowie an unseren zugelassenen Außenstandorten, in Gruppengrößen von max. zugelassenen 25 Teilnehmern pro Gruppe. An den meisten unserer Standorte können wir sogar Ihre Bildungsgutscheine der Jobcenter oder Agentur für Arbeit zur Finanzierung einlösen. Unsere Berater stehen Ihnen für Auskünfte und Planung gerne zur Verfügung!

