Schulung von Beauftragten Personen
Lasse dich schulen, um als Beauftragter für Gefahrgut in deinem Betrieb zu fungieren.
Datum | Standort | Seminar | |
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Beschreibung des Kurses im Detail:
Als Gefahrgutbeauftragter muss du Pflichten des Unternehmers/Betriebsinhabers nach den Gefahrgutvorschriften (Gefahrgutbeauftragtenverordnung § 1 a Ziffer 5 und § 6) in einem bestimmten Zuständigkeitsbereich erfüllen.
Diese und weitere Themen rund um die Pflichten und Aufgaben werden im Lehrgang besprochen:
- Überblick über gesetzliche Grundlagen
- Verantwortlichkeiten nach dem Gefahrgutrecht
- Gefahrenklassen und Eigenschaften gefährlicher Güter
- Grundsätze über Verpackung und Kennzeichnung
- Begleitpapiere
- Be- und Entladungsvorschriften
- Multimodale Vorschriften bei verkehrsträgerübergreifenden Beförderungen
Diese Themen rund um spezifische Aufgaben sind auch Teil des Lehrplans:
- Verpackungsverwendung
- Aufschriften und Kennzeichnung
- Informationspflichten
- Beladung/Ladungssicherung
- Zusammenladeverbot
Die Sicherheitsunterweisung umfasst folgende Fälle:
- Gefahreigenschaften und Risiken
- Meldeplan
- Selbstschutz
- Sofortmaßnahmen
- Ereignis-/Unfallvermeidung
Der erfolgreiche Abschluss des Basiskurses berechtigt zur Teilnahme an weiteren Aufbaukursen (z. B. Tankfahrzeug-Gefahrgutbeförderungen).
Mit erfolgreicher Teilnahme am Kurs erlangst du die Schulungsbescheinigung.
Dauer: 1 Tag