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Sachkunde Pyrotechnik für Vergnügungszwecke

In diesem Seminar lernst du die Grundlagen zur Sachkunde Pyrotechnik der Klassen I und II, die nicht der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht unterliegen (SprengG § 19 und § 21 (1) 2. Satz).

Feuerwerk bei Nacht.
DatumStandortSeminar
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Beschreibung des Kurses im Detail:

Als verantwortlicher Person (Inhaber und mit der Leitung des Unternehmens/Betriebes beauftragte Personen) von Unternehmen/Betrieben im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wirst du folgenden Inhalt während dieses Kurses kennenlernen:

  • Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände
  • Rechtsgrundlagen
  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtsvorschriften über den Umgang o. g. Gegenstände
  • Spezielle Umgangsvorschriften hinsichtlich der Verwendung, Lagerung, Mengenbeschränkung, Kennzeichnung, Sicherheitsabstände
  • Beförderungsanforderungen
  • Anzeigepflicht
  • Unterweisung der Beteiligten
  • Betriebsanweisungen
  • Haftung

Dauer:

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)