Sachkunde Pyrotechnik für Vergnügungszwecke
In diesem Seminar lernst du die Grundlagen zur Sachkunde Pyrotechnik der Klassen I und II, die nicht der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht unterliegen (SprengG § 19 und § 21 (1) 2. Satz).

Datum | Standort | Seminar | |
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Beschreibung des Kurses im Detail:
Als verantwortlicher Person (Inhaber und mit der Leitung des Unternehmens/Betriebes beauftragte Personen) von Unternehmen/Betrieben im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wirst du folgenden Inhalt während dieses Kurses kennenlernen:
- Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände
- Rechtsgrundlagen
- Begriffsbestimmungen
- Rechtsvorschriften über den Umgang o. g. Gegenstände
- Spezielle Umgangsvorschriften hinsichtlich der Verwendung, Lagerung, Mengenbeschränkung, Kennzeichnung, Sicherheitsabstände
- Beförderungsanforderungen
- Anzeigepflicht
- Unterweisung der Beteiligten
- Betriebsanweisungen
- Haftung
Dauer:
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)
1. Die Seminardurchführung erfolgt für verantwortliche Personen im Umgang mit Feuerwerkskörpern der Klassen I und II
2. Fakultative Nachschulung möglichst alle 5 Jahre