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Sachkunde Pyrotechnik für technische Zwecke

In diesem Kurs lernst du alle Inhalte, um weisungsunabhängig und eigenverantwortlich Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht wahrzunehmen.

Pyrotechnik wird an einer Bühne verwendet.
DatumStandortSeminar
Auf Anfrage Aktuell gibt es keine Sammeltermine. Hast du Interesse? Melde dich bitte telefonisch oder per Mail.

Beschreibung des Kurses im Detail:

Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen (Inhaber und mit der Leitung des Unternehmens/Betriebes beauftragte Personen) von Unternehmen/Betrieben im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T 1, die nicht der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht unterliegen (SprengG § 19 und § 21 (1) 2. Satz).

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände
  • Rechtsgrundlagen
  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtsvorschriften über den Umgang o. g. Gegenstände
  • Spezielle Umgangsvorschriften hinsichtlich der Verwendung, Lagerung, Mengenbeschränkung, Kennzeichnung, Sicherheitsabstände
  • Beförderungsanforderungen
  • Anzeigepflicht
  • Unterweisung der Beteiligten
  • Betriebsanweisungen
  • Haftung

Dauer:

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)