Sachkunde Pyrotechnik für technische Zwecke
In diesem Kurs lernst du alle Inhalte, um weisungsunabhängig und eigenverantwortlich Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht wahrzunehmen.

Datum | Standort | Seminar | |
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Auf Anfrage | Aktuell gibt es keine Sammeltermine. Hast du Interesse? | Melde dich bitte telefonisch oder per Mail. |
Beschreibung des Kurses im Detail:
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen (Inhaber und mit der Leitung des Unternehmens/Betriebes beauftragte Personen) von Unternehmen/Betrieben im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T 1, die nicht der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht unterliegen (SprengG § 19 und § 21 (1) 2. Satz).
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände
- Rechtsgrundlagen
- Begriffsbestimmungen
- Rechtsvorschriften über den Umgang o. g. Gegenstände
- Spezielle Umgangsvorschriften hinsichtlich der Verwendung, Lagerung, Mengenbeschränkung, Kennzeichnung, Sicherheitsabstände
- Beförderungsanforderungen
- Anzeigepflicht
- Unterweisung der Beteiligten
- Betriebsanweisungen
- Haftung
Dauer:
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)
1. Die Seminardurchführung erfolgt für verantwortliche Personen im Umgang mit Insassen-Rückhaltesystemen für Kraftfahrzeuge (Airbags, Gurtstraffer) der Unterklasse T
2. Fakultative Nachschulung möglichst alle 5 Jahre