Sachkunde Altauto-Verordnung
Dieser Kurs richtet sich an Inhaber und Beauftragte von Kfz-Werkstätten sowie Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben, die im Rahmen der Altauto-Verordnung bestimmte Aufgaben übernehmen möchten, jedoch nicht über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb verfügen, um als Annahmestelle und/oder Verwertungsbetrieb anerkannt zu werden.
Datum | Standort | Seminar | |
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Beschreibung des Kurses im Detail:
Im Kurs „Sachkunde Altautoverordnung“ werden folgende Inhalte thematisiert:
- Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und das untergesetzliche Regelwerk im Zusammenhang mit der Altauto-Verordnung
- Anforderungen an Annahmestellen und Verwertungsbetriebe
- Verfahrenswege der Anerkennung als Annahmestelle/Verwertungsbetrieb
- Altautoverwertungsrelevante Umwelt- und Verkehrsrechtvorschriften
- Arbeit mit den erforderlichen Dokumenten
- Steuerungselemente der ordnungsgemäßen Nachweisführung
- Verantwortlichkeiten und Haftung
Dauer: 1 Tag (10 Unterrichtseinheiten)
Fakultative Wiederholungsschulung möglichst alle 3 Jahre