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Privathubschrauberpilotenlizenz PPL H JAR-FCL 2

Du möchtest Hubschrauber fliegen? Mit der Privathubschrauberpilotenlizenz (PPL-H) kannst du innerhalb Deutschland und allen JAR Ländern (Europa), einschließlich Durchflüge von Lufträumen der Klasse C (kontr. Bereich) durchführen.

Hubschrauber fliegt bei blauem Himmel
DatumStandortSeminar
Auf Anfrage Aktuell gibt es keine Sammeltermine. Hast du Interesse? Melde dich bitte telefonisch oder per Mail.

Wozu berechtigt PPL-H?

Die Hubschrauberlizenz PPL-H befähigt dich zu folgenden Flügen:

  • Zu nichtgewerblichen Flügen am Tag auf dem Hubschraubermuster, auf dem man ausgebildet wurde
  • Weitere Hubschraubermuster darf man fliegen, wenn man sich für Hubschrauber bis zu 3 Sitzplätzen in 3 Flugstunden, für Hubschrauber mit mehr als 3 Sitzplätzen in 5 Flugstunden einweisen lässt
  • Für die Nacht ist eine Nachtflugausbildung erforderlich
  • Landen kann man fast überall (Voraussetzung ist die Genehmigung der Luftfahrtbehörde und des jeweiligen Grundstückseigentümers)

Voraussetzungen für den Beginn des Kurses:

Mindestalter 16 Jahre

Erklärung über schwebende Strafverfahren

Nachweis über eine Einweisung in erster Hilfe

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Voraussetzungen für die Prüfung:

Mindestalter 17 Jahre

Polizeiliches Führungszeugnis

Sprechfunkzeugnis (BZF 1 oder 2)

Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Beschreibung des Kurses im Detail:

Für deine Privathubschrauberpilotenlizenz (umgangssprachlich Hubschrauberpilot) benötigst du sowohl Theorie-Unterricht als auch Praxis-Stunden. Folgende Inhalte werden gelehrt:

Theorie: 80 Stunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Technik (Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse)
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Flugsicherheit
  • Physiologie
  • Sprechfunkverkehr

Praxis: 45 Flugstunden (davon mind. 25 mit Fluglehrer, 10 im Alleinflug, 5 als Überlandflüge)

Wie lange gilt die Lizenz?

Für die Verlängerung einer eingetragenen Musterberechtigung sind mindestens 2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Verlängerungsantrag nachzuweisen.

Nach einem Checkflug gilt die Musterberechtigung weitere 12 Monate. Ein Fliegerarzt stellt die Tauglichkeit der Klasse 2 für die altersgemäße Zeit erneut fest.

Mögliche Fortbildung zum Berufshubschrauberführer CPL-H

Gemäß JAR-FCL 2.160 und 2.165 und deren Anhang 1 kannst du nach Absolvierung des Privathubschrauberpiloten eine Weiterbildung zum Berufshubschrauberführer machen. Das geht in Kooperation mit staatlich anerkannten Schulen bei uns ebenfalls!

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • mindestens 155 Stunden praktische Flugzeit als Privathubschrauberpilot
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
  • Englisches Sprechfunkzeugnis BZF 1 oder AZF
  • Berechtigung zur Durchführung von Nachtflügen NVFR
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
  • 30 Stunden praktische Zusatzausbildung (wenn kein IR-H oder IR-A vorhanden)
  • 500 Stunden theoretische Zusatzausbildung