Privathubschrauberpilotenlizenz PPL H JAR-FCL 2
Du möchtest Hubschrauber fliegen? Mit der Privathubschrauberpilotenlizenz (PPL-H) kannst du innerhalb Deutschland und allen JAR Ländern (Europa), einschließlich Durchflüge von Lufträumen der Klasse C (kontr. Bereich) durchführen.
Datum | Standort | Seminar | |
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Wozu berechtigt PPL-H?
Die Hubschrauberlizenz PPL-H befähigt dich zu folgenden Flügen:
- Zu nichtgewerblichen Flügen am Tag auf dem Hubschraubermuster, auf dem man ausgebildet wurde
- Weitere Hubschraubermuster darf man fliegen, wenn man sich für Hubschrauber bis zu 3 Sitzplätzen in 3 Flugstunden, für Hubschrauber mit mehr als 3 Sitzplätzen in 5 Flugstunden einweisen lässt
- Für die Nacht ist eine Nachtflugausbildung erforderlich
- Landen kann man fast überall (Voraussetzung ist die Genehmigung der Luftfahrtbehörde und des jeweiligen Grundstückseigentümers)
Voraussetzungen für den Beginn des Kurses:
Mindestalter 16 Jahre
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Nachweis über eine Einweisung in erster Hilfe
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Voraussetzungen für die Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre
Polizeiliches Führungszeugnis
Sprechfunkzeugnis (BZF 1 oder 2)
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Beschreibung des Kurses im Detail:
Für deine Privathubschrauberpilotenlizenz (umgangssprachlich Hubschrauberpilot) benötigst du sowohl Theorie-Unterricht als auch Praxis-Stunden. Folgende Inhalte werden gelehrt:
Theorie: 80 Stunden in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse)
- Flugleistung und Flugplanung
- Allgemeine Flugsicherheit
- Physiologie
- Sprechfunkverkehr
Praxis: 45 Flugstunden (davon mind. 25 mit Fluglehrer, 10 im Alleinflug, 5 als Überlandflüge)
Wie lange gilt die Lizenz?
Für die Verlängerung einer eingetragenen Musterberechtigung sind mindestens 2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Verlängerungsantrag nachzuweisen.
Nach einem Checkflug gilt die Musterberechtigung weitere 12 Monate. Ein Fliegerarzt stellt die Tauglichkeit der Klasse 2 für die altersgemäße Zeit erneut fest.
Mögliche Fortbildung zum Berufshubschrauberführer CPL-H
Gemäß JAR-FCL 2.160 und 2.165 und deren Anhang 1 kannst du nach Absolvierung des Privathubschrauberpiloten eine Weiterbildung zum Berufshubschrauberführer machen. Das geht in Kooperation mit staatlich anerkannten Schulen bei uns ebenfalls!
Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:
- mindestens 155 Stunden praktische Flugzeit als Privathubschrauberpilot
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
- Englisches Sprechfunkzeugnis BZF 1 oder AZF
- Berechtigung zur Durchführung von Nachtflügen NVFR
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
- 30 Stunden praktische Zusatzausbildung (wenn kein IR-H oder IR-A vorhanden)
- 500 Stunden theoretische Zusatzausbildung