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Gefahrgutbeauftragte in Kliniken und Arztpraxen

Jedes Klinikum und jede Arztpraxis brauchen einen Gefahrgutbeauftragten, wenn jährlich mehr als 50 t gefährliche Güter abtransportiert werden müssen. Als Teilnehmer dieses Lehrgang erhältst du die Befähigung als Gefahrgutbeautftagter.

Außenfassade eines mordernen Krankenhauses mit Glasfronten
DatumStandortSeminar
Auf AnfrageKulmbachGefahrgutbeauftragte in Kliniken und ArztpraxenKurs anfragen

Beschreibung des Kurses im Detail:

Verantwortliche von Kliniken und Arztpraxen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung  (z. B. als Absender, Empfänger oder Beförderer) von jährlich mehr als 50 t gefährlicher Güter oder auch nur einmalig an der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) beteiligt sind

Der Teilnehmer erhält die Befähigung als Gefahrgutbeauftragter tätig zu werden und erlangt spezielle Kenntnisse über die Beförderung radioaktiver Stoffe

Die Fortbildung ist folgend aufgebaut:

Allgemeiner Teil:

  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
  • Hinweise auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Sonstige Vorschriften

Besonderer Teil Straße:

  • Einführung
  • Verantwortliche
  • Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungsbereiches
  • Klassifizierung
  • Verpackungen, Großpackmittel, Tanks, Container
  • Kennzeichnung, Beschriftung
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung
  • Sonstiges

Besonderheiten beim Umgang mit Gefahrgütern der Klasse 7

Dauer: 4 Tage