Gefahrgutbeauftragte in Kliniken und Arztpraxen
Jedes Klinikum und jede Arztpraxis brauchen einen Gefahrgutbeauftragten, wenn jährlich mehr als 50 t gefährliche Güter abtransportiert werden müssen. Als Teilnehmer dieses Lehrgang erhältst du die Befähigung als Gefahrgutbeautftagter.
Datum | Standort | Seminar | |
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Beschreibung des Kurses im Detail:
Verantwortliche von Kliniken und Arztpraxen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung (z. B. als Absender, Empfänger oder Beförderer) von jährlich mehr als 50 t gefährlicher Güter oder auch nur einmalig an der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) beteiligt sind
Der Teilnehmer erhält die Befähigung als Gefahrgutbeauftragter tätig zu werden und erlangt spezielle Kenntnisse über die Beförderung radioaktiver Stoffe
Die Fortbildung ist folgend aufgebaut:
Allgemeiner Teil:
- Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
- Hinweise auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
- Sonstige Vorschriften
Besonderer Teil Straße:
- Einführung
- Verantwortliche
- Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungsbereiches
- Klassifizierung
- Verpackungen, Großpackmittel, Tanks, Container
- Kennzeichnung, Beschriftung
- Dokumentation
- Durchführung der Beförderung
- Sonstiges
Besonderheiten beim Umgang mit Gefahrgütern der Klasse 7
Dauer: 4 Tage