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Auffrischungslehrgang für Gefahrgutbeauftagte in Kliniken und Arztpraxen

Jedes Klinikum und jede Arztpraxis brauchen einen Gefahrgutbeauftragten, wenn jährlich mehr als 50 t gefährliche Güter abtransportiert werden müssen. Wenn du schon als Beauftragter tätig bist, erneuerst du deine Kenntnisse im Zuge dieses Lehrgangs.

Außenfassade eines mordernen Krankenhauses mit Glasfronten
DatumStandortSeminar
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Voraussetzung:

Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter

Beschreibung des Kurses im Detail:

Verantwortliche von Kliniken und Arztpraxen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung (z. B. als Absender, Empfänger oder Beförderer) von jährlich mehr als 50 t gefährlicher Güter oder auch nur einmalig an der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) beteiligt sind.

Der Lehrgang ist folgend aufgebaut:

1.Allgemeiner Teil

  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
  • Hinweise auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Sonstige Vorschriften

2. Besonderer Teil Straße

  •  Einführung
  • Verantwortliche
  • Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungsbereiches
  • Klassifizierung
  • Verpackungen, Großpackmittel, Tanks, Container
  • Kennzeichnung, Beschriftung
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung
  • Sonstiges

3. Besonderheiten beim Umgang mit Gefahrgütern der Klasse 7

Dauer: 1,5 Tage