Auffrischungslehrgang für Gefahrgutbeauftagte in Kliniken und Arztpraxen
Jedes Klinikum und jede Arztpraxis brauchen einen Gefahrgutbeauftragten, wenn jährlich mehr als 50 t gefährliche Güter abtransportiert werden müssen. Wenn du schon als Beauftragter tätig bist, erneuerst du deine Kenntnisse im Zuge dieses Lehrgangs.
Datum | Standort | Seminar | |
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Voraussetzung:
Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter
Beschreibung des Kurses im Detail:
Verantwortliche von Kliniken und Arztpraxen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung (z. B. als Absender, Empfänger oder Beförderer) von jährlich mehr als 50 t gefährlicher Güter oder auch nur einmalig an der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) beteiligt sind.
Der Lehrgang ist folgend aufgebaut:
1.Allgemeiner Teil
- Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
- Hinweise auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
- Sonstige Vorschriften
2. Besonderer Teil Straße
- Einführung
- Verantwortliche
- Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungsbereiches
- Klassifizierung
- Verpackungen, Großpackmittel, Tanks, Container
- Kennzeichnung, Beschriftung
- Dokumentation
- Durchführung der Beförderung
- Sonstiges
3. Besonderheiten beim Umgang mit Gefahrgütern der Klasse 7
Dauer: 1,5 Tage