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Fahrlehrerfortbildung

Besuche die Pflichtfortbildung für Fahrlehrer, spätestens alle 4 Jahre.

zwei Personen stehen vor einem Auto und beraten sich
DatumStandortSeminar
03.03.2025ChemnitzFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
03.11.2025ChemnitzFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
01.12.2025ChemnitzFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
08.12.2025LeipzigFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
25.03.2025KulmbachFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
21.10.2025KulmbachFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
19.11.2025KulmbachFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
26.03.2025Zella-MehlisFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
24.11.2025Zella-MehlisFahrlehrerfortbildungKurs anfragen
15.12.2025Zella-MehlisFahrlehrerfortbildungKurs anfragen

Voraussetzung:

Besitz einer Fahrlehrererlaubnis

Beschreibung des Kurses im Detail:

Fahrlehrer müssen gesetzlich nach § 33 a, Abs. 1 FahrlG vorgeschrieben alle 4 Jahre eine 3-tägige Fortbildung besuchen. Themen in dieser Fortbildung können beispielsweise Neuerungen in der StVO, pädagogische Themen oder Fragen der Organisation sein.

Inhalt:

  • Laut dem von zuständigen Stelle genehmigten Ausbildungsplan, ändert sich regelmäßig