Besondere Schulung nach § 20 Sprengstoffgesetz
Wenn dein Betrieb explosionsgefährliche Stoffe transportiert, musst du zunächst eine passende Schulung dafür machen, um die Güter transportieren zu dürfen.

Datum | Standort | Seminar | |
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Auf Anfrage | Aktuell gibt es keine Sammeltermine. Hast du Interesse? | Melde dich bitte telefonisch oder per Mail. |
Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre
Persönliche Zuverlässigkeit
Körperliche Eignung
Vorheriger Besuch der Schulung für Stück-/Schüttgutbeförderung
Beschreibung des Kurses im Detail:
In diesem Lehrgang werden folgende und weitere Themen besprochen:
- Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Rechtsvorschriften
- Verantwortliche Personen nach Sprengstoffgesetz
- Zulassung von explosionsgefährlichen Stoffen zur Beförderung
- Sicherheitspflichten hinsichtlich Beförderungsmittel
- Kleinmengenregelung
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Ursachen möglicher Unfälle
Dauer: 1 Tag