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Besondere Schulung nach § 20 Sprengstoffgesetz

Wenn dein Betrieb explosionsgefährliche Stoffe transportiert, musst du zunächst eine passende Schulung dafür machen, um die Güter transportieren zu dürfen.

LKW fährt auf der Straße mit offener Hecktüre, dort fallen rote Tonnen heraus.
DatumStandortSeminar
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Voraussetzungen:

Mindestalter: 21 Jahre

Persönliche Zuverlässigkeit

Körperliche Eignung

Vorheriger Besuch der Schulung für Stück-/Schüttgutbeförderung

Beschreibung des Kurses im Detail:

In diesem Lehrgang werden folgende und weitere Themen besprochen:

  • Allgemeine Begriffsbestimmungen
  • Rechtsvorschriften
  • Verantwortliche Personen nach Sprengstoffgesetz
  • Zulassung von explosionsgefährlichen Stoffen zur Beförderung
  • Sicherheitspflichten hinsichtlich Beförderungsmittel
  • Kleinmengenregelung
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Ursachen möglicher Unfälle

Dauer: 1 Tag