Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Teil B
Insgesamt musst du Kurse zu 3 Teilbereichen absolvieren, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden.
Datum | Standort | Seminar | |
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Voraussetzungen:
Berufsausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur
Mind. 2 Jahre Berufserfahrung
Erfolgreicher Abschluss des Teil A
Beschreibung des Kurses im Detail:
Im Seminar werden diese und weitere Themen besprochen:
- Arbeitsschutzrecht und Rechtsfragen
- Betriebliche Unfallstatistik
- Gefährdungsanalyse baulicher Anlagen und Einrichtungen
- Leitern und Tritte
- Elektrische Anlagen
- Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
- Schweißen und Schneiden
- Fahrzeuge allgemein
- Gefährdungsanalyse von Fahrzeugen mit Sonderaufbauten Lehr-, Gesprächs- und Diskussionstechnik
- Angewandte Ergonomie von Sicherheitstechnik und ihrer Anwendung
- Vorbeugende Instandsetzung
- Gefährdungsanalyse an Winden und Krane
- Seile, Ketten und Lastaufnahmemittel
- Gefährungsanalyse im Brandschutz und -bekämpfung
- Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, Einführung in den Strahlenschutz
- Gefährdungsanalyse an Flurförderzeugen
- Erdbaumaschinen
- Durchführung betrieblicher Sicherheitsinspektionen
- Erstellung und Anwendung von Checklisten
- Persönliche Schutzausrüstung
Dauer: 2 Wochen