Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach RAB 30
Das Seminar ermöglicht im Rahmen der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen nach RAB 30 den Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse für geeignete Koordinatoren.
Datum | Standort | Seminar | |
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An wen richtet sich der Kurs?
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, zumindest einen geeigneten Koordinator zu stellen. Diese Position ist auch als Baustellenkoordinator bekannt.
Die RAB 30 definiert den Begriff „geeigneter Koordinator“ und stellt den Stand der Technik bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen dar.
Vom geeigneten Koordinator werden unter anderem spezielle Koordinatorenkenntnisse und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gefordert. Die Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz kannst du in unserem Kurs erwerben.
Beschreibung des Kurses im Detail:
Der Kurs enthält umfangreiche Inhalte rund ums Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Baustellenkoordinatoren:
- Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Gefährdung durch Absturz
- Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
- Gefährdungen durch Elektrizität
- Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung
- Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräte
- Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
- Einrichtungen der Erste Hilfe, Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Arbeitszeitregelungen
Dauer: 4 Tage