So können unsere Schulungen gefördert werden
Als arbeitssuchende Person hast du in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, dich berufsvorbereitend weiterzubilden und so Kompetenzen für einen neuen Job zu erlangen. Viele dieser Schulungsangebote können durch öffentliche und private Stellen gefördert werden. Auch bei unseren Seminaren, Weiterbildungen oder Umschulungen im Bereich Logistik und Mobilität hast du die Möglichkeit, gefördert zu werden.
Förderung über die Agentur für Arbeit und Jobcenter
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind seit vielen Jahren ein wichtiger Kostenträger bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter setzt voraus, dass wir als Bildungsträger entsprechend zertifizierte Lehrgänge anbieten. Unsere Lehrgänge in den Bereichen Führerschein, Fahrlehrer, Kraftfahrer und Berufskraftfahrer sind alle nach dem jeweils aktuellen Standard zertifiziert.
Somit gewährleisten wir ständig, dass alle Interessenten, die einen bestimmten Anspruch haben, eine Förderung für unsere Lehrgänge durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter beziehen können. Hierbei möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Förderung auch alle Nebenkosten zu 100% übernommen werden.
Diese Kurse sind IHK-zertifiziert
-
Fortbildung von Frauen zum mobilen Kundendienst mit Kfz bis 7,5 t
-
Umschulung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit Extern für Angehörige der Bundeswehr
-
Überbetriebliche Ausbildung zur Erstausbildung zum Berufskraftfahrer
-
Werkschutzfachausbildung,Werkschutzlehrgang I – IV
-
Geprüfter Logistikmeister (IHK-Prüfung)
-
Umschulung zum Handelsfachpacker (IHK-Prüfung)
-
Umschulung Berufskraftfahrer Personenverkehr
-
Umschulung Berufskraftfahrer Güterverkehr
-
Geprüfter Industriemeister für Kraftverkehr Teil 1 Grundlegende Qualifikation Vollzeit
-
Vorbereitung von Azubis auf die Fertigkeitsprüfung Berufskraftfahrer (IHK) – Praxis
Förderungen bei Rehamaßnahmen
Diese Förderungen können verschiedene Begrifflichkeiten einschließen: Rehamaßnahmen, Wiedereingliederung, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc. Generell sind alle Maßnahmen inbegriffen, die darauf abzielen, Arbeitslosen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr ihren ursprünglichen Beruf ausüben können, einen Wiedereintritt ins Berufsleben zu ermöglichen. Meist ist der Auslöser eine gesundheitliche Einschränkung, die von einer einfachen Stauballergie bis hin zu einem Bandscheibenvorfall oder einem Arbeitsunfall in jedem Fall unterschiedlich ist.
Für die Betroffenen bestehen gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere wenn die vorliegende Schädigung arbeitsbedingt ist, eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Meist wird zunächst der verantwortliche Kostenträger festgestellt und unter Berücksichtigung mehrerer Punkte eine sogenannte leidensgerechte Arbeitsmöglichkeit gesucht. Kostenträger können beispielsweise die deutsche Rentenversicherung sein, die Krankenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft.
Nach Prüfung aller Voraussetzungen kann dann der Kostenträger eine entsprechende Ausbildung, Umschulung oder sonstige Fortbildung übernehmen. In den meisten Fällen schreibt der Kostenträger vor, dass es sich hierbei um zertifizierte Maßnahmen handeln muss. Aus unserem Leistungsprogramm sind als Reha-Maßnahmen insbesondere eine Ausbildung bzw. Umschulung zum Busfahrer oder Fahrlehrer von Bedeutung. Da hierbei immer der Einzelfall betrachtet werden muss, bieten wir dazu spezielle Beratungen an.
Zu diesen Berufen schulen wir um
-
Umschulung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit Extern für Angehörige der Bundeswehr
-
Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
-
Umschulung zum Handelsfachpacker (IHK-Prüfung)
-
Umschulung Berufskraftfahrer Personenverkehr
-
Umschulung Berufskraftfahrer Güterverkehr
-
Umschulung zum „Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung“
Weitere Fördermöglichkeiten für Ausbildungen und Umschulungen
Förderung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Zur Unterstützung der Berufswelt rund um die Bereiche des Güterkraftverkehrs, Radverkehrs, des ÖPNV und klimaschonender Infrastruktursysteme bewilligt das BALM Förderprogramme, inklusive Fort- und Ausbildungen. Bei Interesse an diesen Fördermaßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes alle Informationen über momentane Projekte.
Förderung über Berufsgenossenschaften
Wenn du schon in einem passenden Beruf tätig bist, kannst du Weiterbildungen über deine Berufsgenossenschaft fördern lassen. Ein Beispiel für eine geförderte Schulung wäre ein Fahrsicherheitstraining nach den Richtlinien des DVR, das durch Berufsgenossenschaften bezuschusst wird.
Unsere Beratung für Sie
Da kein Fall dem anderen gleicht, können wir keine pauschalen Aussagen treffen oder feste Angebote oder Pakete online zur Verfügung stellen. Deshalb bieten wir dir eine freundliche, kompetente und hilfreiche Beratung an. Dafür führen wir mit dir ein persönliches Gespräch, entweder telefonisch oder in Person. Du erzählst uns von deinem Fall und wir helfen dir, die richtigen Anlaufstellen für die Förderung deiner Ausbildung oder Umschulung zu finden. Wir geben dir Ratschläge zum Ausfüllen von Anträgen, vermitteln Kontakte und geben dir die genauen Bezeichnungen der Schulungen, die du besuchen würdest. Kontaktiere uns gerne, wenn du Fragen rund um die Weiterbildung und Förderung hast!