06. Feb 2012


Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz -


Am 10.09.2003 ist die Richtlinie 2003/59/EG zur "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer von bestimmten Kraftfahrzeugen im Güter- und Personenverkehr" in Kraft getreten (Veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 226/4 vom 10.09.2003). Die mittlerweile umgangssprachlich als "Berufskraftfahrer-Richtlinie" bekannte Verordnung ist eine Rahmenrichtlinie und gilt so für alle EU-Mitgliedsstaaten und für bestimmte Fahrer aus Drittländern.

Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Rechtsverordnung hat die Bundesregierung im Herbst 2006 die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Kernstück der Neuregelung ist, daß für Omnibusfahrer ab dem 10.9.2008 und für LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 der Besitz der Fahrerlaubnisse D1/D1E,D/DE bzw. C1/C1E/C/CE allein nicht mehr ausreichen wird, um berufsmäßig Busse oder Lastwagen zu führen. Vielmehr wird ein System der Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung eingeführt.

Wichtig ist außerdem zu beachten, daß für die Frage des Qualifikationserfordernisses der notwendige Führerschein die entscheidende Frage darstellt. Dies kann insbesondere für Fahrer, die ursprünglich einen Führerschein der Klasse 3 erworben haben zu Fragen führen, weil die Aus- und Weiterbildung bei Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ansetzt und damit auch viele Kurier- und Paketdienstfahrer unter die Bestimmungen fallen.

Derzeit arbeiten die Bundesländer an sogenannten Zuständigkeitsverordnungen und bestimmen die im Gesetz geforderten "zuständigen Landesbehörden", um eine fristgerechte Umsetzung des Gesetzes für Unternehmen, Fahrer und Ausbildungsstätten zu ermöglichen.

Auf dieser Homepage finden Sie ab sofort aktuelle Informationen zu diesem Themenkomplex, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit auf dieser Site, um Ihre konkreten Fragen auch anderen Betroffenen öffentlich zu machen.

In diesem Themenbereich informieren und bewerten wir nach bestem Wissen und Gewissen. Die Umsetzung der Rechtsnormen auf der Verwaltungsebene unterliegt täglichen Veränderungen. Wir versuchen die Tatbestände darzustellen, die bundesweite Gültigkeit besitzen. Auf Landesrecht werden wir dann eingehen, wenn Sie uns danach fragen (siehe FAQ) oder wenn es zur Darstellung eines Sachverhaltes unbedingt erforderlich ist.

Nach Verabschiedung des Gesetzes liegen nun viele Umsetzungsvarianten, entsprechend des Föderalismus-Prinzips, in der Hand der Bundesländer. Am Ende des Prozesses kann durchaus stehen, daß es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, z.B. die Bescheinigungen zur erfolgreichen Grundqualifikation oder der absolvierten Weiterbildung in verschiedenen Bundesländern verschieden sein werden.

Es ist möglich, daß die Bundesländer die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsstätten unterschiedlich - und unterschiedlich schnell betreiben werden.

Hier informieren wir Sie aktuell, so gut wir es aufgrund unserer Kenntnis über den Sachstand können!

Wir haften aber nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen und Aussagen. Anhand des Datums in den Artikeln der jeweiligen Rubriken erkennen Sie den Redaktionsstand der Veröffentlichung.


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Michael Möschel
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